CareLit Fachartikel
Vorstationäre Krankenhausbehandlung und ambulante Operation
Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 3 · S. 209 bis 210
Dokument
165851
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser können gemäß § 115 a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandeln, um die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten (vorstationäre Behandlung). Schließt sich aber eine voll stationäre Krankenhausbehandlung des Patienten an, ist eine vorstationäre Behandlung gemäß § 8 Absatz 2 Satz 3 Nr. 3 KHEntgG neben der Fallpauschale nicht gesondert abrechenbar.
Schlagworte
THERAPIE
VERGÜTUNG
KRANKENHAUS
URTEIL
DIAGNOSTIK
VERTRAG
Krankenhausbehandlung
Vorstationäre
Gemäß
Absatz
Behandlung
Krankenhäuser
Verordnung
Versicherte
Medizinisch
Geeigneten