Entlassmanagement
Schrödel, B.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 3 · S. 59 bis 60
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. Juli 2015 sind alle Krankenhäuser laut Neuregelung im Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-V5G § 39 Absatz 1a 5GB V) verpflichtet, für jeden Patienten ein Entlassmanagement zu initiieren. Um den Übergang von der Krankenhausbehandlung in die ambulante Nachbehandlung zu erleichtern und Lücken in der Patientenversorgung zu schließen, wurde das Entlassma-nagement erweitert. Bisher hatte der Patient allein gegenüber dem Krankenhaus einen Anspruch auf Hilfe bei der Entlassung. Hierzu musste das Krankenhaus etwa in einem Entlassplan die medizinisch notwendigen Anschlussleistungen festlegen. Für die Nachbehandlun…