Hospizund Palliativgesetz: Wie sich Einrichtungen jetzt am besten aufstellen Neues Gesetz - neue Möglichkeiten für Heime
SCHNEIDER-KOCH, S.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 3 · S. 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ausdrückliche Erwähnung der Sterbebegleitung in den leistungsrechtlichen Grundsätzen des § 28 SGB XI erfolgte nach der Gesetzesbegründung im Rahmen einer Klarstellung. Die Sterbebegleitung sei, so in der Begründung, eine der Kernaufgaben stationärer Pflegeeinrichtungen. In der Ausgestaltung und Umsetzung führt diese Reduzierung auf die bloße Klarstellung dazu, dass die Pflegeheime auf der Verhandlungsebene nicht höhere Personalbedarfe ableiten werden können, sie aber auf der anderen Seite für diese Leistung gemäß §§ 114, 115 SGB XI verpflichtet werden. Dazu gehört beispielsweise die nachweisliche Zusammenarb…