§ 45b: Das sollten Pflegedienste Versicherten raten
RICHTER, R.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 3 · S. 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Monaten wird über die Ablehnungswelle der Barmer GEK in Bezug auf die Leistungen nach § 45b SGB XI gestritten. Die Barmer GEK hatte anders als nahezu alle anderen Pflegekassen und vor allem anders als in der eigenen fast zehnjährigen Rechtspraxis vorher ab dem 1. Januar 2015 für die Leistungen nach § 45b SGB XI einen „Dreifachantrag gefordert. Es sollte künftig für die Versicherten der Barmer GEK nicht mehr ausreichend . sein, dass diese eine Pflegestufe oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz auf Antrag bei ihrer Pflegekasse und nach Begutachtung durch den MDK zuerkannt erhielten und sie im Nachgang dazu…