CareLit Fachartikel
Selbstmeldepflicht: Schikane oder Vertrauensvorschuss?
Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 3 · S. 6
Dokument
165991
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Ziel der eingeführten Anzeigepflicht zum Personalstand von Einrichtungen ist, dem Renditestreben von Einrichtungsträgern zu begegnen. Der Träger einer Einrichtung bietet seinen Bewohnern gute Betreuungsleistungen an. Für diese Arbeit braucht er qualifiziertes Personal. Mit dem vereinbarten Vergütungssatz finanzieren die Leistungsträger den für diese Leistungen notwendigen Personaleinsatz. Bekommt der Einrichtungsträger beispielsweise 30 Personalstellen für die vereinbarte Leistung finanziert, beschäftigt aber nur 26 Kräfte, wird er die vereinbarte Leistung nicht erbringen können.
Schlagworte
PFLEGE
PERSONALEINSATZ
LEISTUNG
BETREUUNG
RHEINLAND-PFALZ
SPD
ARBEIT
MENSCHEN
LÖSUNGEN
LANDESREGIERUNG
PRAXIS
Care konkret
Hannover