CareLit Fachartikel

Selbstmeldepflicht: Schikane oder Vertrauensvorschuss?

Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 3 · S. 6

Dokument
165991
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 18
Seiten
6
Erschienen: 2016-03-11 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Das Ziel der eingeführten Anzeigepflicht zum Personalstand von Einrichtungen ist, dem Renditestreben von Einrichtungsträgern zu begegnen. Der Träger einer Einrichtung bietet seinen Bewohnern gute Betreuungsleistungen an. Für diese Arbeit braucht er qualifiziertes Personal. Mit dem vereinbarten Vergütungssatz finanzieren die Leistungsträger den für diese Leistungen notwendigen Personaleinsatz. Bekommt der Einrichtungsträger beispielsweise 30 Personalstellen für die vereinbarte Leistung finanziert, beschäftigt aber nur 26 Kräfte, wird er die vereinbarte Leistung nicht erbringen können.

Schlagworte

PFLEGE PERSONALEINSATZ LEISTUNG BETREUUNG RHEINLAND-PFALZ SPD ARBEIT MENSCHEN LÖSUNGEN LANDESREGIERUNG PRAXIS Care konkret Hannover