CareLit Fachartikel
Das Bundesversicherungsamt wird sich zu korrigieren haben
RICHTER, R.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 3 · S. 11
Dokument
165996
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Streitig am Verfahren der Barmer GEK ist allein das „dritte Antragserfordernis, nämlich die Forderung, vor Abruf bzw. Beauftragung von zusätzlichen Betreuungsund Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI und nach Zuerkennung einer Pflegestufe oder der Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz (auf jeweiligen Antrag nach § 33 SGB XI und Begutachtung durch den MDK) einen weiteren abstrakten Antrag zu stellen.
Schlagworte
URTEIL
KOSTENERSTATTUNG
KRANKENKASSE
MDK
PFLEGESTUFE
BEDARFSPLANUNG
BERLIN
HÖHE
RECHTSPRECHUNG
Care konkret
Hannover