CareLit Fachartikel

Der Arzt und seine Mitarbeiter - Teil 1

Leonhart, W.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2016 · Heft 3 · S. 36 bis 40

Dokument
166015
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Ärztezeitung, Wien
Autor:innen
Leonhart, W.;
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 11
Seiten
36 bis 40
Erschienen: 2016-03-10 00:00:00
ISSN
0029-8786
DOI

Zusammenfassung

Bei neu auszustellenden Dienstzetteln muss der Grundlohn (das ist der Lohn für die Normalarbeitszeit beispielsweise 40 Stunden/Woche) betragsmäßig angegeben werden; ein Verweis auf den Kollektivvertrag reicht nicht. Änderungen des Grundlohns sind dem Arbeitnehmer unverzüglich, spätestens jedoch einen Monat nach ihrer Wirksamkeit schriftlich mitzuteilen. Keine Mitteilung ist nötig, wenn sich der Grundlohn nur durch Kollektiwertrags-Abschlüsse ändert.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ANGEHÖRIGE ARBEITGEBER TÄTIGKEIT SOZIALVERSICHERUNG STEUER PERSONEN ARBEIT ES ZEIT PRAXIS SCHLEIM NASE KOPF WOHNUNG BEURTEILUNG