CareLit Fachartikel
Der Arzt und seine Mitarbeiter - Teil 1
Leonhart, W.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2016 · Heft 3 · S. 36 bis 40
Dokument
166015
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei neu auszustellenden Dienstzetteln muss der Grundlohn (das ist der Lohn für die Normalarbeitszeit beispielsweise 40 Stunden/Woche) betragsmäßig angegeben werden; ein Verweis auf den Kollektivvertrag reicht nicht. Änderungen des Grundlohns sind dem Arbeitnehmer unverzüglich, spätestens jedoch einen Monat nach ihrer Wirksamkeit schriftlich mitzuteilen. Keine Mitteilung ist nötig, wenn sich der Grundlohn nur durch Kollektiwertrags-Abschlüsse ändert.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ANGEHÖRIGE
ARBEITGEBER
TÄTIGKEIT
SOZIALVERSICHERUNG
STEUER
PERSONEN
ARBEIT
ES
ZEIT
PRAXIS
SCHLEIM
NASE
KOPF
WOHNUNG
BEURTEILUNG