CareLit Fachartikel
Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst -Mindestlohn
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 3 · S. 134 bis 137
Dokument
166028
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der Arbeitszeitregelung in Abschn. B des Anhangs zu § 9 TVÖD hat der Arbeitnehmer als Summe aus Vollarbeit und Bereitschaftszeiten wöchentlich bis zu 48 Stunden zu erbringen. Für diese bis zu 48 Zeitstunden steht das regelmäßige Entgelt zu. Die Faktorisierung der Bereitschaftszeiten spielt für den Zeitstundenanteil des Entgelts i. S. d. MiLoG keine Rolle.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
TVÖD
VERGÜTUNG
ARBEITNEHMER
RETTUNGSDIENST
URTEIL
ROLLE
ARBEITSPLATZ
RECHTSPRECHUNG
LEISTUNG
ARBEITSLEISTUNG
HÖHE
ZEIT
ES
Zeitschrift für Tarifrecht
München