CareLit Fachartikel

Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst -Mindestlohn

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 3 · S. 134 bis 137

Dokument
166028
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
134 bis 137
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach der Arbeitszeitregelung in Abschn. B des Anhangs zu § 9 TVÖD hat der Arbeitnehmer als Summe aus Vollarbeit und Bereitschaftszeiten wöchentlich bis zu 48 Stunden zu erbringen. Für diese bis zu 48 Zeitstunden steht das regelmäßige Entgelt zu. Die Faktorisierung der Bereitschaftszeiten spielt für den Zeitstundenanteil des Entgelts i. S. d. MiLoG keine Rolle.

Schlagworte

ARBEITSZEIT TVÖD VERGÜTUNG ARBEITNEHMER RETTUNGSDIENST URTEIL ROLLE ARBEITSPLATZ RECHTSPRECHUNG LEISTUNG ARBEITSLEISTUNG HÖHE ZEIT ES Zeitschrift für Tarifrecht München