CareLit Fachartikel

Jahressonderzahlung - Bemessungsgrundlage bei Befristungskette und Arbeitszeitänderung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 3 · S. 146 bis 147

Dokument
166032
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
146 bis 147
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Jahressonderzahlung nach §20 TV-L bemisst sich auch dann nach dem Referenzzeitraum Juli bis September, wenn der Arbeitsvertrag später befristungsbedingt endet und der Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss daran nahtlos weiterbeschäftigt wird, sofern zwischen beiden Verträgen eine rechtliche Einheit besteht. Der Ersatzbemessungszeitraum des § 20 Abs. 3 Satz 1 TV-L kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung, da das Arbeits Verhältnis nicht nach dem 31. August begonnen hat. Wird lediglich die Dauer der Arbeitszeit verändert, während alle anderen Regelungen, insbesondere die Grundlagen der Entgeltfortzahlung, di…

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT ARBEITSVERTRAG EINGRUPPIERUNG ARBEITGEBER SERVICE ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE ES RECHTSPRECHUNG VERTRÄGE Zeitschrift für Tarifrecht München