CareLit Fachartikel
Widerspruch - So geht es
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2016 · Heft 3 · S. 8
Dokument
166039
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Frau Müller, die sich wegen ihrer beruf-lichen Tätigkeit in einem Pflegedienst in den oben genannten Angelegenheiten sehr gut auskennt, hat sogar die passende Begründung für ihren Widerspruch gefunden. Laut § 37 Abs. 3 SGB V darf die Krankenkasse die Vergütung verordneter Leistungen ablehnen, wenn Haushaltsangehörige des Versicherten die Pflege im erforderlichen Umfang übernehmen können.
Schlagworte
BEHÖRDE
DEMENZ
KRANKENKASSE
RECHT
VOLLMACHT
KRANKENPFLEGE
Demenzpflege im Blick
Stuttgart