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Widerspruch - So geht es

Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2016 · Heft 3 · S. 8

Dokument
166039
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Demenzpflege im Blick, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 6
Seiten
8
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
1867-6545
DOI

Zusammenfassung

Frau Müller, die sich wegen ihrer beruf-lichen Tätigkeit in einem Pflegedienst in den oben genannten Angelegenheiten sehr gut auskennt, hat sogar die passende Begründung für ihren Widerspruch gefunden. Laut § 37 Abs. 3 SGB V darf die Krankenkasse die Vergütung verordneter Leistungen ablehnen, wenn Haushaltsangehörige des Versicherten die Pflege im erforderlichen Umfang übernehmen können.

Schlagworte

BEHÖRDE DEMENZ KRANKENKASSE RECHT VOLLMACHT KRANKENPFLEGE SCHREIBEN LEISTUNG ES FAMILIE MENSCHEN KOMMUNIKATION Demenzpflege im Blick Stuttgart