CareLit Fachartikel
Widerspruch - So geht es
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2016 · Heft 3 · S. 8
Dokument
166039
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Frau Müller, die sich wegen ihrer beruf-lichen Tätigkeit in einem Pflegedienst in den oben genannten Angelegenheiten sehr gut auskennt, hat sogar die passende Begründung für ihren Widerspruch gefunden. Laut § 37 Abs. 3 SGB V darf die Krankenkasse die Vergütung verordneter Leistungen ablehnen, wenn Haushaltsangehörige des Versicherten die Pflege im erforderlichen Umfang übernehmen können.
Schlagworte
BEHÖRDE
DEMENZ
KRANKENKASSE
RECHT
VOLLMACHT
KRANKENPFLEGE
SCHREIBEN
LEISTUNG
ES
FAMILIE
MENSCHEN
KOMMUNIKATION
Demenzpflege im Blick
Stuttgart