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Keine fristlose Kündigung wegen Abgabe einer unrichtigen eidesstattlichen Versicherung

Bachmann, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 3 · S. 147 bis 154

Dokument
166060
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Bachmann, C.;
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
147 bis 154
Erschienen: 2016-03-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer au-ßerordentlichen fristlosen Kündigung. Die Beklagte will die streitbefangene Kündigung darauf stützen, dass der Kläger im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, das zwischen den Parteien anhängig war, eine unrichtige eidesstattliche Versicherung abgegeben habe.

Schlagworte

KÜNDIGUNG PFLEGEDIREKTOR ARBEITNEHMER PFLEGE MITARBEITER URTEIL RECHTSPRECHUNG VERSICHERUNG ARBEIT KRANKENHÄUSER HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT SCHREIBEN WAHRNEHMUNG ARBEITSABLAUF