Sozialund verfassungsrechtliche Grenzen der Ausgestaltung von Leitsubstanzzielen in regionalen Zielund Prüfvereinbarungen
Tschammler, D.; Uwer, D.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 3 · S. 69 bis 75
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem Jahr 2007 sind Leitsubstanzen und damit verbundene Verordnungsquoten (Leitsubstanzquoten) fester Bestandteil der Rahmenvorgaben, die der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung („KBV", gemeinsam „Bundesvertragspartner") nach § 84 Abs. 7 SGB V veröffentlicht und jährlich aktualisiert. 2 Die Bundes Vertragspartner sehen in ihren Rahmenvorgaben ein eigenes Leitsubstanzregime vor, das für bestimmte Wirkstoffgruppen Verordnungsmindestquoten und Verordnungshöchstquoten definiert. 3 Sie stellen es den Landesverbänden der Krankenkassen und den kassenärztlichen…