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Preisregulierung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gemäß § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 3 · S. 77 bis 79

Dokument
166142
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
77 bis 79
Erschienen: 2016-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Beschwerdeführerin und Antragstellerin im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ist eine Aktiengesellschaft niederländischen Rechts und betreibt eine Vollsortimentapotheke, die Arzneimittel hauptsächlich auf Bestellung über Fernkommunikationsmittel (Post, Telefon, Internet) per Kurierdienst an Kunden liefert. Bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewährt sie deutschen Kunden sogenannte Boni. Die Beschwerdeführerin macht sich insoweit zunutze, dass sie in den Niederlanden nur Höchstpreise zu beachten hat, wohingegen sich der Abgabepreis bei verschreibung…

Schlagworte

VERLETZUNG RECHTSPRECHUNG GESETZ ARZNEIMITTEL VORSCHRIFTEN RECHT TELEFON INTERNET DEUTSCHLAND RICHTLINIE PERSONEN ES BEVÖLKERUNG Pharma Recht Frankfurt