Preisregulierung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gemäß § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 3 · S. 77 bis 79
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beschwerdeführerin und Antragstellerin im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ist eine Aktiengesellschaft niederländischen Rechts und betreibt eine Vollsortimentapotheke, die Arzneimittel hauptsächlich auf Bestellung über Fernkommunikationsmittel (Post, Telefon, Internet) per Kurierdienst an Kunden liefert. Bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewährt sie deutschen Kunden sogenannte Boni. Die Beschwerdeführerin macht sich insoweit zunutze, dass sie in den Niederlanden nur Höchstpreise zu beachten hat, wohingegen sich der Abgabepreis bei verschreibung…