CareLit Fachartikel

Zur Einordnung einer Mundspüllösung als Funktionsarzneimittel (Chlorhexidin)

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 3 · S. 79 bis 82

Dokument
166143
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
79 bis 82
Erschienen: 2016-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien stehen beim Vertrieb von Mundspüllösungen, die Chlorhexidin enthalten, miteinander in Wettbewerb. Die Klägerin vertreibt die als Arzneimittel zugelassene, nicht verschreibungspflichtige Mundspüllösung „D. PR.® 0,2% CHX, die den Wirkstoff Chlorhexidin in einer Konzentration von 0,2 % enthält. Die Beklagte vertreibt die Mundspüllösung „GUM® P.® 0,2 %, die ebenfalls den Wirkstoff Chlorhexidin in einer Konzentration von 0,2 % enthält. Sie bringt diese Mundspüllösung als Kosmetikum in den Verkehr und verfügt für sie über keine Zulassung als Arzneimittel. Die Anwendungsempfehlung auf der Umverpackung des…

Schlagworte

WIRKUNG URTEIL RICHTLINIE THERAPIE RECHTSPRECHUNG ARZNEIMITTEL CHLORHEXIDIN ZULASSUNG ZÄHNEPUTZEN WASSER HÖHE MENSCHEN ZAHNBELAG BEURTEILUNG BAKTERIEN VIREN