CareLit Fachartikel

Mundspüllösung kein Funktionsarzneimittel (Chlorhexidin)

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 3 · S. 82 bis 84

Dokument
166144
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
82 bis 84
Erschienen: 2016-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien stehen beim Vertrieb von Mundspüllösungen, die Chlorhexidin enthalten, miteinander in Wettbewerb. Die Beklagte vertreibt ihre Lösung „P. 0,12 %, die Chlorhexidin in einer Konzentration von 0,12 % enthält, als kosmetisches Mittel in der im nachstehend wiedergegebenen Klageantrag abgebildeten Aufmachung. Sie bezeichnet ihr Mittel als Mundspülung zur Mundpflege, die bakteriellen Zahnbelag reduziert und dessen Neubildung hemmt. Zur Anwendung des Mittels findet sich der Hinweis, dass mit der Lösung zweimal täglich nach dem Zähneputzen 30 Sekunden lang gespült werden sollte.

Schlagworte

URTEIL WIRKUNG RICHTLINIE ARZNEIMITTEL BUNDESGERICHTSHOF DOSIERUNG CHLORHEXIDIN ZAHNBELAG ZÄHNEPUTZEN MENSCHEN HÖHE ZULASSUNG BEURTEILUNG ES INTERNET RECHTSPRECHUNG