CareLit Fachartikel
Mundspüllösung kein Funktionsarzneimittel (Chlorhexidin)
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 3 · S. 82 bis 84
Dokument
166144
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien stehen beim Vertrieb von Mundspüllösungen, die Chlorhexidin enthalten, miteinander in Wettbewerb. Die Beklagte vertreibt ihre Lösung „P. 0,12 %, die Chlorhexidin in einer Konzentration von 0,12 % enthält, als kosmetisches Mittel in der im nachstehend wiedergegebenen Klageantrag abgebildeten Aufmachung. Sie bezeichnet ihr Mittel als Mundspülung zur Mundpflege, die bakteriellen Zahnbelag reduziert und dessen Neubildung hemmt. Zur Anwendung des Mittels findet sich der Hinweis, dass mit der Lösung zweimal täglich nach dem Zähneputzen 30 Sekunden lang gespült werden sollte.
Schlagworte
URTEIL
WIRKUNG
RICHTLINIE
ARZNEIMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
DOSIERUNG
CHLORHEXIDIN
ZAHNBELAG
ZÄHNEPUTZEN
MENSCHEN
HÖHE
ZULASSUNG
BEURTEILUNG
ES
INTERNET
RECHTSPRECHUNG