Zum Tabakerzeugnisund Funktionsarzneimittel-Begriff
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 3 · S. 84 bis 86
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 5. Strafsenat hat in dem Verfahren BGH Aktenzeichen 5 StR 107/14 über die Revision eines Angeklagten zu entscheiden, der vom Landgericht wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel in 87 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden ist. Zugrunde liegt ein Fall, in dem der Angeklagte Kräutermischungen aus getrocknetem Pflanzenmaterial in Verkehr gebracht hat, denen verschiedene, dem Betäubungsmittelgesetz zum damaligen Zeitpunkt weitgehend noch nicht unterliegende synthetische Cannabinoide zugesetzt waren. Einen therapeutischen oder medizinisch-prophylaktischen Nutzen für die Ge…