Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten strafbar
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 3 · S. 86 bis 94
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen unter Verwendung nicht zugelassener Stoffe in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen, die zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind, zu einer Geldstrafe von neunzig Tagessätzen zu je neunzig EUR verurteilt. Zudem hat es die beim Angeklagten sichergestellten nikotinhaltigen Verbrauchsstoffe für elektronische Zigaretten eingezogen. Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner auf die Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision. Das Rechtsmittel hat keinen E…