Übung macht den Meister
Hommel, T.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2016 · Heft 3 · S. 17
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ziel der Mindestmengenregelung ist es, die Versorgungsqualität in den Krankenhäusern stetig zu verbessern. Ob Mindestmengen tatsächlich Qualität abbilden, wird von den Kliniken, die die Fallzahlen nicht erreichen, oft in Frage gestellt. Auch Gerichte haben sich bereits mehrfach mit dem Thema beschäftigt. Im November 2015 bestätigte das Bun-dessozialgericht die Mindestmenge von 14 für die Behandlung von sehr kleinen Frühgeborenen. Allerdings sieht das Gesetz einige Ausnahmen für die Mindestmengenregelungen vor, was dazu führt, dass viele Krankenhäuser die Eingriffe vornehmen, obwohl sie die vorgegebene Mindestmen…