CareLit Fachartikel
EIGENMÄCHTIGES HANDELN IM NOTFALL ZULÄSSIG?
Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2016 · Heft 4 · S. 76 bis 78
Dokument
166180
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Juristisch gesehen dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker medizinische Maßnahmen ausführen. Wie verhält es sich jedoch in Notfallsituationen, wenn kein Arzt anwesend ist? Darf beziehungsweise muss eine Pflegeperson dann eigenmächtig handeln und beispielsweise eine Injektion vornehmen? Oder muss sie in solchen Fällen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?
Schlagworte
KÖRPERVERLETZUNG
NOTFALL
PATIENT
MITARBEITER
HEILPRAKTIKER
BEDARFSPLANUNG
SPRACHE
WAHRNEHMUNG
PATIENTEN
INJEKTIONEN
ES
BLUTDRUCK
BERATER
GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen