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EIGENMÄCHTIGES HANDELN IM NOTFALL ZULÄSSIG?

Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2016 · Heft 4 · S. 76 bis 78

Dokument
166180
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
76 bis 78
Erschienen: 2016-04-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Juristisch gesehen dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker medizinische Maßnahmen ausführen. Wie verhält es sich jedoch in Notfallsituationen, wenn kein Arzt anwesend ist? Darf beziehungsweise muss eine Pflegeperson dann eigenmächtig handeln und beispielsweise eine Injektion vornehmen? Oder muss sie in solchen Fällen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Schlagworte

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