Schnelles (Ver-)Handeln ist gefragt
Ahmann, H.-J.; · Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 4 · S. 36 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Je näher das Ende der aktuellen Pflegesatzvereinbarung dem Jahresende kommt, desto mehr macht es Sinn, das Für und Wider von Verhandlungen abzuwägen, zumal die Kostenträger in der Regel keine Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr zustimmen. Wenn Sie sich aber zum Verhandeln entschließen, sollten Sie beachten, dass im Oktober, November und Dezember nicht verhandelt wird. Denn egal, wie lange die Laufzeit ihrer Vereinbarung ist, spätestens zum 30. 9.2016 müssen die Verhandlungen abgeschlossen sein. Das heißt, Sie sollten spätestens im Juli zu Verhandlungen aufrufen, auch wenn ihre Vergütungsvereinbarung ers…