Checkliste ambulantes Krankenhaus
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2016 · Heft 4 · S. 345 bis 351
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhausbehandlung ist begrifflich alles, was in der Institution Krankenhaus an Sachund Dienstleistungen erbracht wird (Becker, Becker/Kingreen, § 39 SGB V, RN. 4, 3. Auflage 2012). Das schließt ambulante Behandlungen eines Krankenhauses ein, allerdings gelten insoweit wegen des Vorranges der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und deren Mitglieder weitgehende Sondervorschriften, die den Behandlungsrahmen der Krankenhäuser erheblich einschränken. Keine Krankenhausbehandlung sind die belegärztliche Versorgung (§121 SGB V) und die Behandlung in Praxis…