CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei der Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen
Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 4 · S. 145 bis 150
Dokument
166344
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Zollverwaltung werden die Beamtinnen und Beamten auf Probe von der jeweiligen Bundesfinanzdirektioh {hier: West) eingestellt. Daran wird der zuständige Bezirkspersonalrat beteiligt. Nach der Einstellung und Ernennung setzt der Beteiligte für die ihm zugeteilten Beamtinnen und Beamten jeweils die individuelle Erfahrungsstufe nach dem Bundesbesoldungsgesetz fest. Der Antragsteller machte geltend, diese Stufenzuordnung unterliege seiner Mitbestimmung. Der Beteiligte lehnte dies wiederholt ab.
Schlagworte
EINSTELLUNG
EINGRUPPIERUNG
MITBESTIMMUNG
RECHTSPRECHUNG
PERSONALRAT
ENTSCHEIDUNG
ES
VERSTÄNDNIS
Die Personalvertretung
Berlin