CareLit Fachartikel

Mitbestimmung bei der Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen

Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 4 · S. 145 bis 150

Dokument
166344
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
145 bis 150
Erschienen: 2016-04-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

In der Zollverwaltung werden die Beamtinnen und Beamten auf Probe von der jeweiligen Bundesfinanzdirektioh {hier: West) eingestellt. Daran wird der zuständige Bezirkspersonalrat beteiligt. Nach der Einstellung und Ernennung setzt der Beteiligte für die ihm zugeteilten Beamtinnen und Beamten jeweils die individuelle Erfahrungsstufe nach dem Bundesbesoldungsgesetz fest. Der Antragsteller machte geltend, diese Stufenzuordnung unterliege seiner Mitbestimmung. Der Beteiligte lehnte dies wiederholt ab.

Schlagworte

EINSTELLUNG EINGRUPPIERUNG MITBESTIMMUNG RECHTSPRECHUNG PERSONALRAT ENTSCHEIDUNG ES VERSTÄNDNIS Die Personalvertretung Berlin