CareLit Fachartikel
Ambulant vor stationär
Bühring, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 3 · S. 448
Dokument
166388
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Finanzierung solcher Netze ist jedoch nicht regelhaft, weshalb der Gesetzgeber 2004 mit der Einführung des § 140 ff. , SGB V, Krankenkassen ermöglicht hat, Verträge zur integrierten Versorgung (IV) mit den Leistungserbringern direkt abzuschließen. Viele IV-Modelle sind seitdem entstanden, an denen eine oder auch mehrere Krankenkassen beteiligt sind - gleichwohl nicht flächendeckend.
Schlagworte
MITARBEITER
ZUSAMMENARBEIT
LEBENSQUALITÄT
VERGLEICH
STATIONÄR
BERLIN
PATIENTEN
MENSCHEN
ELEMENTE
ZEIT
VERTRÄGE
FORSCHUNG
GESUNDHEITSWESEN
PSYCHIATRIE
KRANKENPFLEGE
VERSTÄNDNIS