CareLit Fachartikel

Ist das System tatsächlich so korrupt, dass das Strafrecht helfen muss?

WOHLGEMUTH, M.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2016 · Heft 4 · S. 52

Dokument
166418
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
WOHLGEMUTH, M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 7
Seiten
52
Erschienen: 2016-04-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Der Gesetzgeber sagt: ja! Zu diesem Zweck werden die §§ 299a-E ff. Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen. In der Gesetzesbegründung heißt es, wegen der großen wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung des Gesundheitswesens sei korruptiven Praktiken in diesem Bereich auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten. Das Gesundheitswesen wird damit um restriktive regulatorische Vorschriften reicher, die voraussichtlich Mitte des Jahres 2016 in Kraft treten.

Schlagworte

GESUNDHEITSWESEN ZUSAMMENARBEIT STRAFRECHT VORSCHRIFTEN LEISTUNG SELBSTSTAENDIGKEIT PATIENTEN PRAXIS PERSONEN VERTRAUEN STRAFE Health & Care Management Bad Wörishofen