CareLit Fachartikel
Ist das System tatsächlich so korrupt, dass das Strafrecht helfen muss?
WOHLGEMUTH, M.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2016 · Heft 4 · S. 52
Dokument
166418
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber sagt: ja! Zu diesem Zweck werden die §§ 299a-E ff. Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen. In der Gesetzesbegründung heißt es, wegen der großen wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung des Gesundheitswesens sei korruptiven Praktiken in diesem Bereich auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten. Das Gesundheitswesen wird damit um restriktive regulatorische Vorschriften reicher, die voraussichtlich Mitte des Jahres 2016 in Kraft treten.
Schlagworte
GESUNDHEITSWESEN
ZUSAMMENARBEIT
STRAFRECHT
VORSCHRIFTEN
LEISTUNG
SELBSTSTAENDIGKEIT
PATIENTEN
PRAXIS
PERSONEN
VERTRAUEN
STRAFE
Health & Care Management
Bad Wörishofen