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Das betrifft die Kliniken

Rüdlin, M.; Otto, D.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 4 · S. 92 bis 94

Dokument
166486
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Rüdlin, M.; Otto, D.;
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 85
Seiten
92 bis 94
Erschienen: 2016-04-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Voraussichtlich im Frühjahr oder Sommer 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft treten. Ziel war es, ein Datenschutzrecht zu schaffen, das europäisch einheitlich und dem aktuellen Stand der Technik angepasst ist Für eine ganze Reihe von Bereichen und Einzelfragen wurde allerdings keine abschließende Regelung gefunden. Eine vollständige Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts wurde also nicht erreicht. Es wurden wesentliche Elemente des bisher geltenden deutschen Datenschutzrechts in der DSGVO übernommen. Trotzdem werden sich auch einige Änderungen ergeben, die für Krankenhäuser re…

Schlagworte

RECHT ZIEL TECHNIK UNTERNEHMEN VERLETZUNG BEOBACHTUNG BERLIN ES ELEMENTE KRANKENHÄUSER ZEIT INTERNET RICHTLINIE ARBEIT PATIENTEN DEUTSCHLAND