CareLit Fachartikel

Haftungsfreistellung der Arbeitnehmer

Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2016 · Heft 4 · S. 36 bis 38

Dokument
166516
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
36 bis 38
Erschienen: 2016-04-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Müsste die Arbeitnehmerin für den Schadensersatz nach den allgemeinen (zivilrechtlichen) Regeln einstehen, könnte sie dies leicht in den wirtschaftlichen Ruin treiben. Denn häufig ist der entstandene Schaden so groß, dass er in keinem Verhältnis zum Gehalt steht. Beachtet man weiter, dass die Arbeitnehmer in in der Regel nicht selbst im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses ihre Arbeit frei bestimmen kann sowie darüber hinaus auch keinen Einfluss daraufhat, wie der Betrieb organisiert wird und welche Arbeitsmittel eingesetzt werden, so dürfte klar sein, dass eine alleinige Haftung der Arbeitnehmer in nicht gerechtfe…

Schlagworte

FAHRLÄSSIGKEIT ARBEITNEHMER TÄTIGKEIT ARBEITGEBER KIND RECHT HÖHE SCHADENSERSATZ ARBEIT VERSICHERUNG RECHTSPRECHUNG PATIENTEN ARBEITSPLATZ BEURTEILUNG APOTHEKER UNFÄLLE