CareLit Fachartikel

Dürfen Honorarärzte Hauptleistungen im Krankenhaus erbringen?

Münzet, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2016 · Heft 4 · S. 4 bis 8

Dokument
166522
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Münzet, H.;
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 19
Seiten
4 bis 8
Erschienen: 2016-04-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

In den Krankenhäusern Deutschlands hat es in den vergangenen Jahren teils grundlegende Veränderungen der Organisationsstrukturen gegeben. Eine dieser Veränderungen ist das zahlreiche Auftreten sogenannter Honorarärzte in verschiedenen Erscheinungsformen. Dazu zählen zum Beispiel stationäre Leistungserbringungen wie Operationen im Krankenhaus von solchen Ärzten, die nicht am Krankenhaus angestellt sind. Die Abrechnung der ärztlichen Leistung erfolgt dann seitens des Krankenhauses im Rahmen der DRG und gegebenenfalls zusätzlich durch den Honorararzt als wahlärztliche Leistung.

Schlagworte

KRANKENHAUS PERSONAL BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG URTEIL BADEN-WÜRTTEMBERG LEISTUNG LITERATUR ROLLE ES KRANKENHÄUSER ZEIT PATIENTEN MOTIVATION GEBURTSHILFE ALTENPFLEGE