Dürfen Honorarärzte Hauptleistungen im Krankenhaus erbringen?
Münzet, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2016 · Heft 4 · S. 4 bis 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In den Krankenhäusern Deutschlands hat es in den vergangenen Jahren teils grundlegende Veränderungen der Organisationsstrukturen gegeben. Eine dieser Veränderungen ist das zahlreiche Auftreten sogenannter Honorarärzte in verschiedenen Erscheinungsformen. Dazu zählen zum Beispiel stationäre Leistungserbringungen wie Operationen im Krankenhaus von solchen Ärzten, die nicht am Krankenhaus angestellt sind. Die Abrechnung der ärztlichen Leistung erfolgt dann seitens des Krankenhauses im Rahmen der DRG und gegebenenfalls zusätzlich durch den Honorararzt als wahlärztliche Leistung.