Zwischen Organisationsmangel und allgemeinem Lebensrisiko
Heppekausen, C.; Walter, U.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2016 · Heft 4 · S. 14 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Organisationsverpflichtung des Krankenhausträgers verlangt von diesem, eine sachgemäße und koordinierte Behandlung des Patienten unter Ausschluss vermeidbarer Gefährdungen zu gewährleisten1. Auch wenn sich diese Verpflichtung nicht „expressis verbis in den Regelungen zum Behandlungsvertrag (§§630äff BGB) findet: Die höchstrichterliche Rechtsprechung hatte bereits vor der Kodifizierung des Behandlungsvertrags vorwerfbare Mängel im Rahmen dieser Organisationsverpflichtung als (Vertragsund deliktsrechtlich) haftungsrelevant angesehen und hier eine Erleichterung der Beweislast (unter der Kategorie: grober Organi…