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Vom Dekorationsapfel zum Zankapfel mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte

Piaßmann, K.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 4 · S. 47 bis 51

Dokument
166575
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Piaßmann, K.;
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
47 bis 51
Erschienen: 2016-04-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Gesundheit des Verbrauchers ist ein hohes Gut. Den Schutz des Verbrauchers vor Gefahren, die mit „mit Lebensmitteln verwechselbaren Produkten einhergehen können, verfolgt der Gesetzgeber durch die Verbotsschrift des § 5 Abs. 2 Nr. 2 LFGB1, Danach ist es verboten, „mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte für andere herzustellen, zu behandeln oder in den Verkehr zu bringen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG NAHRUNGSMITTEL GESUNDHEIT RICHTLINIE SICHERHEIT UNTERNEHMEN MENSCHEN FARBE ZEIT TÄUSCHUNG VERGIFTUNG ARBEITSMEDIZIN GASE BEURTEILUNG WAHRSCHEINLICHKEIT KLEINKIND