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Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen ein sofort vollziehbares Verbot des Inverkehrbringens von Eiern als Lebensmittel

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 4 · S. 74 bis 80

Dokument
166581
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
74 bis 80
Erschienen: 2016-04-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Auch wenn die Erfolgsaussichten der Hauptsacheklage offen sind, fällt die vorzunehmende Interessensabwägung zulasten des Unternehmers aus, wenn nicht auszuschließen ist, dass mit Salmonellen behaftete Eier in den Verkehr gelangen können. Insoweit überwiegen die Interessen der Verbraucher das finanzielle Interesse des Unternehmers.

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL BEHÖRDE GERICHT VERBOT WIRKUNG GESUNDHEIT EIER LEBENSMITTELSICHERHEIT RECHTSPRECHUNG UMWELT HÖHE TÄUSCHUNG LICHT DOKUMENTATION VERSTÄNDNIS KORRESPONDENZ