CareLit Fachartikel
Verpachtetes Inventar ist von der Umsatzsteuer befreit
SCHNEIDER, D.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 4 · S. 7
Dokument
166589
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Praxis werden oftmals Pflegeimmobilien von Investoren an Betreiber von Pflegeeinrichtungen verpachtet (sogenanntes Investoren-Betreiber-Modell). Umsatzsteuerrechtlich ist bei der Verpachtung der Pflegeimmobilie in der Regel die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 12 UStG einschlägig, so dass neben der Pacht selbst zusätzlich keine Umsatzsteuer auf die Pacht von dem Betreiber der Pflegeeinrichtung an den Verpächter zu entrichten ist.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
URTEIL
BETREIBER
BETRIEB
EINRICHTUNG
LEISTUNG
PRAXIS
BETTEN
STEUERBEFREIUNG
RECHTSPRECHUNG
FINANZVERWALTUNG
ALTENPFLEGE
Care konkret
Hannover