Menschenrechtliche Sicht auf die Zwangsbehandlung von Erwachsenen bei Selbstgefährdung
Schmahl, S.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2016 · Heft 4 · S. 51 bis 54
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einer freiheitlichen Rechtsordnung steht es jedem (erwachsenen) Menschen zu, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen und eigenverantwortlich am gesellschaftlichen Leben zu partizipieren. Einschränkungen dieser Freiheit sind nur zulässig, wenn Rechte Dritter oder öffentliche Interessen impliziert sind. Geht es indes um die schlichte Eigengefährdung, sind die Rechtfertigungsmaßstäbe für Freiheitseingriffe besonders hoch anzusetzen. Soweit andere Belange nicht kollidieren, gewinnt der aus dem römischen Recht bekannte Grundsatz „volentinon fitiniuria herausragende Bedeutung. Auch das Bundesverfassungsgericht er…