Abmahnung bei verweigerter tariflich festgelegter arbeitsmedizinischer Untersuchung
Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 4 · S. 225 bis 235
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können in entsprechender Anwendung von § 242, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus ihrer Personalakte verlangen, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens der Arbeitnehmerin beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt sowie auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse der Arbeitgeberin mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht.