CareLit Fachartikel

Abmahnung bei verweigerter tariflich festgelegter arbeitsmedizinischer Untersuchung

Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 4 · S. 225 bis 235

Dokument
166649
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Bachmann, C.;
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
225 bis 235
Erschienen: 2016-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können in entsprechender Anwendung von § 242, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus ihrer Personalakte verlangen, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens der Arbeitnehmerin beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt sowie auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse der Arbeitgeberin mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht.

Schlagworte

ABMAHNUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG RHEINLAND-PFALZ ARBEITSFÄHIGKEIT EIGNUNG ARBEITSVERHÄLTNIS BEURTEILUNG THERAPIE LUFT SCHREIBEN PSYCHIATRIE BESCHEINIGUNG GESUNDHEITSZUSTAND UNTERLAGEN