CareLit Fachartikel

Zum sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren für eine Intensivpflegefachkraft

PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 4 · S. 256 bis 265

Dokument
166652
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
256 bis 265
Erschienen: 2016-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Tätigkeit als Intensivpflegerin für einen ambulanten Pflegedienst erfolgt im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses (als sog. freie Mitarbeiterin), wenn die Pflegerin selbst bestimmen kann, welche und wie viele Schichten sie übernimmt und wenn sie bei der Durchführung der Pflege zwar die Vorgaben des Arztes (Behandlungsplan) und der Angehörigen der Pflegebedürftigen beachten muss, ansonsten aber keine Einzelweisungen des Pflegedienstes erfolgen.

Schlagworte

TÄTIGKEIT VERTRAG PFLEGEPERSONAL RECHT RENTENVERSICHERUNG UNTERNEHMEN ARBEIT TRAGEN ARBEITSFÖRDERUNG ZEIT VERSICHERUNG KRANKHEIT RISIKO VERTRÄGE PATIENTEN ES