CareLit Fachartikel
Zum sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren für eine Intensivpflegefachkraft
PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 4 · S. 256 bis 265
Dokument
166652
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Tätigkeit als Intensivpflegerin für einen ambulanten Pflegedienst erfolgt im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses (als sog. freie Mitarbeiterin), wenn die Pflegerin selbst bestimmen kann, welche und wie viele Schichten sie übernimmt und wenn sie bei der Durchführung der Pflege zwar die Vorgaben des Arztes (Behandlungsplan) und der Angehörigen der Pflegebedürftigen beachten muss, ansonsten aber keine Einzelweisungen des Pflegedienstes erfolgen.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
VERTRAG
PFLEGEPERSONAL
RECHT
RENTENVERSICHERUNG
UNTERNEHMEN
ARBEIT
TRAGEN
ARBEITSFÖRDERUNG
ZEIT
VERSICHERUNG
KRANKHEIT
RISIKO
VERTRÄGE
PATIENTEN
ES