Zum Status einer betreuten »Einrichtung« zur Intensivpflege nach dem Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz
PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 4 · S. 265 bis 272
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ließ einen Bescheid, der sie als stationäre Pflegeeinrichtung qualifizierte, bestandskräftig werden und begehrte erst fast zwei Jahre später die Aufhebung dieses Bescheids, da sich der dem Bescheid zugrunde liegende Sachverhalt wesentlich geändert habe und nunmehr der Status einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft vorliege. Die Beklagte lehnte dies u. a. ab, da die in der Einrichtung lebenden Bewohner aufgrund Schwerstpflegebedürftigkeit keinen gemeinsamen Haushalt führen können. Die Abänderung des Ausgangsbescheids durch Feststellung des Status als ambulant betreute Wohngemeinschaft erfolgte nich…