Keine unzulässige Beihilfe nach EU-Recht
Quaas, M.; Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2016 · Heft 5 · S. 470 bis 473
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Private Krankenhäuser sehen in finanziellen Zuwendungen der Öffentlichen Hand an kommunale Kliniken außerhalb des Systems der dualen Krankenhausfinanzierung insbesondere als Defizitausgleiche - einen Verstoß gegen den fairen Wettbewerb und eine Verletzung des europäischen Beihilferechts. Da sie eine solche Unterstützung nicht erhalten, hatte der Bundesverband Deutscher Privatkliniken geklagt. Mit Urteil vom 24. März 2016 (I ZR 263/14) geht der Bundesgerichtshof als vorerst letzte Instanz grundsätzlich von der Zulässigkeit solcher Beihilfen aus. Allerdings wurde der Rechtsstreit zum Teil an das Oberlandesgertcht…