CareLit Fachartikel
Das Leistungserbringerrecht weiterentwickeln
Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 5 · S. 18 bis 19
Dokument
166714
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird der Blick auf das, was wir in Deutschland Pflegebedürftigkeit nennen, erweitert. Die Richtung geht weg vom rein somatischen Verrichtungsbezug hin zu mehr Teithabebedarfe. Die Entscheidung, welche Hilfe der auf Pflege angewiesene Mensch wünscht und braucht, wird stärker in seine Hand gelegt.
Schlagworte
HAUSWIRTSCHAFT
ZUSAMMENARBEIT
PFLEGEPERSONAL
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
HAND
DEUTSCHLAND
PHILOSOPHIE
WOHNGEMEINSCHAFTEN
MENSCHEN
ES
PRAXIS
SCHAFE
ZULASSUNG
Häusliche Pflege
Hannover