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Abmahnung vermeiden

SCHIEDER, C.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 5 · S. 30 bis 33

Dokument
166717
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
SCHIEDER, C.;
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 25
Seiten
30 bis 33
Erschienen: 2016-05-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Sofern man mit einer eigenen Homepage im Internet auftreten will, muss man sich einen Domainnamen überlegen und sich registrieren. Viele Namen sind aber vom Namensrecht geschützt, insbesondere von Personen und Unternehmen. Bei verschiedenen Personen mit dem gleichen Namen darf diejenige ihn als Webadresse nutzen, die sie als erstes registriert hat. Bei gleichlautenden Unternehmensnamen muss geprüft werden, wem nach dem Marken-, Namensund Wettbewerbsrecht bevorzugt das Nutzungsrecht zukommt.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG ABMAHNUNG UNTERNEHMEN RECHT HILFE BETREIBER SCHREIBEN PERSONEN INTERNET NAMEN ZULASSUNG REGISTER BERUFE RECHTSANWÄLTE BERLIN BLOGS