CareLit Fachartikel
Pflegesätze in NRW: Schiedsstelle setzt Risikozuschlag für Altenheime durch
Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 5 · S. 30 bis 31
Dokument
166728
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn eine Pflegeeinrichtung wie jedes Unternehmen zweifellos einen Spielraum benötige, um wirtschaftlich handeln und übliche Risiken abfedern zu können, so sei dies bei der Verhandlung der Pflegesätze nach § 84 SGB XI zu berücksichtigen, nicht jedoch im Bereich der Investitionsfolgekosten nach § 82 Abs. 4 SGB XL Das Land NRW hat daraufhin sein Landespflegegesetz überarbeitet und den Grundsatz, dass nur tatsächlich angefallener Aufwand berechnet werden darf, konsequent umgesetzt.
Schlagworte
SCHIEDSSTELLE
NORDRHEIN-WESTFALEN
URTEIL
SOZIALHILFETRÄGER
RECHT
KOSTEN
HÖHE
ES
PRAXIS
ALTENHILFE
Altenheim
Hannover