CareLit Fachartikel

Pflegesätze in NRW: Schiedsstelle setzt Risikozuschlag für Altenheime durch

Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 5 · S. 30 bis 31

Dokument
166728
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2016-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Wenn eine Pflegeeinrichtung wie jedes Unternehmen zweifellos einen Spielraum benötige, um wirtschaftlich handeln und übliche Risiken abfedern zu können, so sei dies bei der Verhandlung der Pflegesätze nach § 84 SGB XI zu berücksichtigen, nicht jedoch im Bereich der Investitionsfolgekosten nach § 82 Abs. 4 SGB XL Das Land NRW hat daraufhin sein Landespflegegesetz überarbeitet und den Grundsatz, dass nur tatsächlich angefallener Aufwand berechnet werden darf, konsequent umgesetzt.

Schlagworte

SCHIEDSSTELLE NORDRHEIN-WESTFALEN URTEIL SOZIALHILFETRÄGER RECHT KOSTEN HÖHE ES PRAXIS ALTENHILFE Altenheim Hannover