CareLit Fachartikel
Wann haftet der Arbeitgeber für Eigentum seiner Mitarbeiter?
Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 5 · S. 32 bis 33
Dokument
166729
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es passiert leider immer wieder, dass private Wertgegenstände von Mitarbeitern während der Arbeit verloren gehen. Ernüchternd ist dabei die Erkenntnis, dass es sich dabei ganz überwiegend um Diebstahl handeln wird, verübt von Arbeitskollegen oder sonstigen Dritten. Es verschwindet das neue private Mobiltelefon, die Geldbörse oder auch schon einmal ein Kleidungsstück.
Schlagworte
ARBEITGEBER
MITARBEITER
ARBEITNEHMER
ARBEITSRECHT
BETRIEB
UNTERNEHMEN
EIGENTUM
ARBEITSLEISTUNG
KLEIDUNG
ES
DIEBSTAHL
MOBILTELEFON
SCHMUCK
ARBEITSVERHÄLTNIS
PRAXIS
BERLIN