CareLit Fachartikel

Wann haftet der Arbeitgeber für Eigentum seiner Mitarbeiter?

Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 5 · S. 32 bis 33

Dokument
166729
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2016-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Es passiert leider immer wieder, dass private Wertgegenstände von Mitarbeitern während der Arbeit verloren gehen. Ernüchternd ist dabei die Erkenntnis, dass es sich dabei ganz überwiegend um Diebstahl handeln wird, verübt von Arbeitskollegen oder sonstigen Dritten. Es verschwindet das neue private Mobiltelefon, die Geldbörse oder auch schon einmal ein Kleidungsstück.

Schlagworte

ARBEITGEBER MITARBEITER ARBEITNEHMER ARBEITSRECHT BETRIEB UNTERNEHMEN EIGENTUM ARBEITSLEISTUNG KLEIDUNG ES DIEBSTAHL MOBILTELEFON SCHMUCK ARBEITSVERHÄLTNIS PRAXIS BERLIN