CareLit Fachartikel

Kurzzeitpflege: Heime können Leistungen nun abrechnen

Rommel, U.; · Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 5 · S. 36 bis 37

Dokument
166731
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Rommel, U.;
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2016-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Zwar war es seither unter bestimm-ten Bedingungen schon möglich, zumindest die Behandlungspflege auch in der Kurzzeitpflege separat abzurechnen (vgl. HKP-Richtlinie §lAbs.2), indem diese in der Kurzzeit pflegeeinrichtung durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht wurde, aber nicht die grundpflegerischen Leistungen. Diese Möglichkeit wird aber nur sehr selten genutzt und macht eigentlich auch nur für Einrichtungen mit einem Gesamtversorgungsvertrag mit eigenem ambulanten Pflegedienst Sinn.

Schlagworte

KURZZEITPFLEGE KRANKENKASSE LEISTUNG PFLEGEPERSONAL PROBLEM SPEZIELLE PFLEGE REZEPTE ES HÖHE PRAXIS Altenheim Hannover