CareLit Fachartikel
Kurzzeitpflege: Heime können Leistungen nun abrechnen
Rommel, U.; · Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 5 · S. 36 bis 37
Dokument
166731
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwar war es seither unter bestimm-ten Bedingungen schon möglich, zumindest die Behandlungspflege auch in der Kurzzeitpflege separat abzurechnen (vgl. HKP-Richtlinie §lAbs.2), indem diese in der Kurzzeit pflegeeinrichtung durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht wurde, aber nicht die grundpflegerischen Leistungen. Diese Möglichkeit wird aber nur sehr selten genutzt und macht eigentlich auch nur für Einrichtungen mit einem Gesamtversorgungsvertrag mit eigenem ambulanten Pflegedienst Sinn.
Schlagworte
KURZZEITPFLEGE
KRANKENKASSE
LEISTUNG
PFLEGEPERSONAL
PROBLEM
SPEZIELLE PFLEGE
REZEPTE
ES
HÖHE
PRAXIS
Altenheim
Hannover