CareLit Fachartikel

Vorsorgeund Rehabilitationsleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung für behinderte Menschen

Marburger, H.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2016 · Heft 4 · S. 70 bis 74

Dokument
166747
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Marburger, H.;
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
70 bis 74
Erschienen: 2016-04-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Das Sozialgesetzbuch-Neuntes Buch (SGB XI) ist die erste Rechtsgrundlage für die Maßnahmen der Sozialleistungsträger zur Rehabilitation und teilhabe behinderter Menschen. Dort wird auch (und zwar in § 2) geregelt, wann Menschen behindert sind. Dies ist danach dann der Fall, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Schlagworte

KRANKENKASSE REHABILITATION LEISTUNG KOSTEN EINRICHTUNG KRANKHEIT MENSCHEN GESUNDHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT LEBEN PRIMÄRPRÄVENTION GESUNDHEITSFÖRDERUNG WAHRNEHMUNG ZEIT BEURTEILUNG TRINKEN