Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze und ihre Bedeutung für eine ständige Begleitung (Merkzeichen B)
Dahin, D.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2016 · Heft 4 · S. 75 bis 76
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Sozialgericht hat die Beklagte unter Aufhebung der angefochtenen Verwaltungsentschcidung verurteilt, beim Kläger die Voraussetzungen für das Merkzeichen »B« festzustellen, weil der Kläger bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, jedenfalls beim Einund Aussteigen, wegen seiner Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich auf fremde Hilfe angewiesen sei. Auf die hiergegen gerichtete Berufung hat das Landessozialgcricht die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und die Klage abgewiesen. In Anlehnung an die Versorgungsmedizinischen Grundsätze betont das Berufungsgericht, dass für die unentgeltliche Befö…