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Wille, E.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2016 · Heft 4 · S. 30 bis 35

Dokument
166760
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Wille, E.;
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 19
Seiten
30 bis 35
Erschienen: 2016-04-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beruft den Rat und kann ihn neben den regulären Jahresgutachten mit Sondergutachten beauftragen. Deren Gegenstand bestimmt das BMG. Das Ministerium muss die Expertisen dem Bundestag und dem Bundesrat vorlegen. Inhaltlich soll der Rat „unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen entwickeln sowie „Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzeigen.

Schlagworte

GUTACHTEN GESUNDHEITSWESEN WETTBEWERB FINANZIERUNG GESUNDHEIT KRANKENVERSICHERUNG LICHT ORIENTIERUNG ELEMENTE KRANKENHÄUSER ZIELE PATIENTEN GESCHLECHT MORBIDITÄT ROLLE EUPHORIE