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Geriatriezulage bei ambulanter Pflege - Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien für das Festlegen eines Ausgleichs von Erschwernissen

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 4 · S. 197 bis 199

Dokument
166781
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
197 bis 199
Erschienen: 2016-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Kl. verlangt mit der Klage eine Geriatriezulage für das Erbringen ambulanter Pflege. Sie ist als Pflegefachkraft im Bereich des ambulanten Pflegedienstes bei der Bekl. tätig. Sie erbringt zeitlich überwiegend Grund-und Behandlungspflege an Patienten mit geriatrischer Erkrankungssymptomatik. Kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung finden auf das Arbeitsverhältnis die für die Beklagte geltenden Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG BAT PFLEGEPERSONAL SPEZIELLE PFLEGE RECHT BELASTUNG PATIENTEN ARBEITSVERHÄLTNIS SKLEROSE KNOCHENMARK MENSCHEN ES MULTIMORBIDITÄT PERSONEN HAND Zeitschrift für Tarifrecht