CareLit Fachartikel
Stufenzuordnung nach §16 TV-L; bei anderen Arbeitgebern erworbene Berufserfahrung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 4 · S. 199 bis 202
Dokument
166782
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Erzieherin, die vom Land Berlin eingestellt und an einer Grundschule eingesetzt wird und zuvor bei anderen Arbeitgebern in Einrichtungen der Jugendhilfe und des betreuten Wohnens Jugendliche mit besonderen Erziehungsschwierigkeiten aus einem schwierigen sozialen Umfeld betreut hat,hat einschlägige Berufserfahrung S. d. Protokollerklärung zu §16 Abs. 2 TV-L auch dann, wenn die Vortätigkeiten aufgrund besonderer fachlicher Schwierigkeit höher zu bewerten waren.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ZIEL
DISKRIMINIERUNG
EINSTELLUNG
ARCHIV
BERLIN
RECHTSPRECHUNG
SICHERHEIT
GESUNDHEIT
ARBEIT
BERÜHRUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
ZIELE
PERSONEN
ARBEITSVERHÄLTNIS