CareLit Fachartikel

Stufenzuordnung nach §16 TV-L; bei anderen Arbeitgebern erworbene Berufserfahrung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 4 · S. 199 bis 202

Dokument
166782
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
199 bis 202
Erschienen: 2016-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Eine Erzieherin, die vom Land Berlin eingestellt und an einer Grundschule eingesetzt wird und zuvor bei anderen Arbeitgebern in Einrichtungen der Jugendhilfe und des betreuten Wohnens Jugendliche mit besonderen Erziehungsschwierigkeiten aus einem schwierigen sozialen Umfeld betreut hat,hat einschlägige Berufserfahrung S. d. Protokollerklärung zu §16 Abs. 2 TV-L auch dann, wenn die Vortätigkeiten aufgrund besonderer fachlicher Schwierigkeit höher zu bewerten waren.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ZIEL DISKRIMINIERUNG EINSTELLUNG ARCHIV BERLIN RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT GESUNDHEIT ARBEIT BERÜHRUNG WAHRSCHEINLICHKEIT ZIELE PERSONEN ARBEITSVERHÄLTNIS