CareLit Fachartikel
Land regelt Vergütung der Auszubildenden
ENGELKE, S.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 4 · S. 7
Dokument
166827
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 82a Abs. 2 SGB XI ist die Ausbildungsvergütung im Bereich der allgemeinen Pflegeleistungen (Pflegesätze) berücksichtigungsfähig. Dabei stehen den Kosten durch die Ausbildungsvergütung die produktiven Arbeitsleistungen der Auszubildenden gegenüber. Diese sind bei der Bestimmung der Beträge, die für die Ausbildungsvergütungen im Pflegesatz zu berücksichtigen sind, an-zurechnen. Die Anrechnung erfolgt, indem die Auszubildenden bei der vorzuhaltenden Personalmenge anteilig Pflegehilfskräfte ersetzen.
Schlagworte
KOSTEN
NIEDERSACHSEN
PFLEGESATZ
TARIFVERTRAG
VERGÜTUNG
PERSONALKOSTEN
HÖHE
ALTENPFLEGE
Care konkret
Hannover