CareLit Fachartikel

Land regelt Vergütung der Auszubildenden

ENGELKE, S.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 4 · S. 7

Dokument
166827
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
ENGELKE, S.;
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 18
Seiten
7
Erschienen: 2016-04-15 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Nach § 82a Abs. 2 SGB XI ist die Ausbildungsvergütung im Bereich der allgemeinen Pflegeleistungen (Pflegesätze) berücksichtigungsfähig. Dabei stehen den Kosten durch die Ausbildungsvergütung die produktiven Arbeitsleistungen der Auszubildenden gegenüber. Diese sind bei der Bestimmung der Beträge, die für die Ausbildungsvergütungen im Pflegesatz zu berücksichtigen sind, an-zurechnen. Die Anrechnung erfolgt, indem die Auszubildenden bei der vorzuhaltenden Personalmenge anteilig Pflegehilfskräfte ersetzen.

Schlagworte

KOSTEN NIEDERSACHSEN PFLEGESATZ TARIFVERTRAG VERGÜTUNG PERSONALKOSTEN HÖHE ALTENPFLEGE Care konkret Hannover