Solisten als Gegenstand der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittelgemäß § 35a SGB V?
Stallberg, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 4 · S. 109 bis 116
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung1 („AM-NOG) ist in den §§ 35a, 130b SGB V ein zweistufiges Preisregulierungsverfahren für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen eingeführt worden. Auf einer ersten Stufe wird eine Nutzenbewertung durchgeführt, auf Grundlage derer sodann auf einer zweiten Stufe eine Preisregulierung in Form eines Festbetrags oder Erstattungsbetrags stattfindet.2 Wesentliches Ziel dieses Verfahrens ist es, zu einem aus Sicht der Versichertengemeinschaft sowie des pharmazeutischen Unternehmers angemessenen Erstattungspreis zu führen.3 Zentrale…