CareLit Fachartikel
Keine Verwechslungsgefahr bei hinreichender Zeichenähnlichkeit
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 4 · S. 132 bis 140
Dokument
166847
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird eine Marke als Abwandlungsbestandteil einer Zeichenserie benutzt, so hat der Verkehr jedenfalls dann keine Veranlassung, den Abwandlungsund den Stammbestandteil trotz graphisch einheitlicher Gestaltung als zwei getrennte Zeichen aufzufassen, wenn ihm auf der Verpackung neben dem Serienzeichen eine weitere Marke begegnet, die er unschwer als Firmenmarke erkennen kann (Abgrenzung zu BGH GRUR 2005, Seite 515 FERROSIL).
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
IDENTITÄT
WAHRNEHMUNG
BEURTEILUNG
BEDARFSPLANUNG
CHARAKTER
TIMOLOL
REGISTER
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
ES
VERSICHERUNG
UNTERLAGEN
ZEIT
FARBE
APOTHEKER