CareLit Fachartikel

Keine Verwechslungsgefahr bei hinreichender Zeichenähnlichkeit

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 4 · S. 132 bis 140

Dokument
166847
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
132 bis 140
Erschienen: 2016-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Wird eine Marke als Abwandlungsbestandteil einer Zeichenserie benutzt, so hat der Verkehr jedenfalls dann keine Veranlassung, den Abwandlungsund den Stammbestandteil trotz graphisch einheitlicher Gestaltung als zwei getrennte Zeichen aufzufassen, wenn ihm auf der Verpackung neben dem Serienzeichen eine weitere Marke begegnet, die er unschwer als Firmenmarke erkennen kann (Abgrenzung zu BGH GRUR 2005, Seite 515 FERROSIL).

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG IDENTITÄT WAHRNEHMUNG BEURTEILUNG BEDARFSPLANUNG CHARAKTER TIMOLOL REGISTER NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL ES VERSICHERUNG UNTERLAGEN ZEIT FARBE APOTHEKER