CareLit Fachartikel
Im Bewertungsdschungel
Berliner Ärzte, Leipzig · 2016 · Heft 5 · S. 14 bis 20
Dokument
166907
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem Zahnarzt reichte es: Er verlangte von dem Arztbewertungsportal Jameda Beweise dafür, dass der Nutzer überhaupt bei ihm in Behandlung gewesen war. Das stellte der Kollege nämlich „aufgrund bestimmter Umstände in Abrede, berichtet sein Anwalt Dominik Hoch von der Kanzlei Hoch und Kadelbach. Durch drei Instanzen ging der Rechtsstreit mit dem Arztbewertungsportal.
Schlagworte
THERAPIE
BERLIN
BUNDESGERICHTSHOF
INTERNET
UNTERNEHMEN
URTEIL
Arztbewertungsportal
Zahnarzt
Reichte
Verlangte
Jameda
Beweise
Dafür
Nutzer
Überhaupt
Behandlung